Riester Rente Förderung

Was genau ist eigentlich die Riester Rente? Es handelt sich hierbei um die im Volksmund übliche Bezeichnung für eine vom Staat mit vielen Zulagen und steuerlichen Abzugsmöglichkeiten geförderte zusätzlich zur staatlichen Rente abgeschlossene private Rentenversicherung. Viele Bundesbürger wissen um die Notwendigkeit des Abschlusses privater Zusatzversicherungen, weil die Höhe der staatlichen Rente längst nicht ausreicht, um den heutigen Lebensstandard auch im Alter halten zu können. Trotz dieses Wissens haben längst noch nicht alle die notwendige Vorsorge für einen finanziell abgesicherten Ruhestand getroffen. Information - auch über die Riester Rente - tut also Not. Der Schöpfer der Riester Rente ist Walter Riester, der seinerzeit als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung dieses Förderungsmodell ins Leben rief. Mitbegründet war sein Handeln vor allem durch die in den Jahren zweitausendeins und zweitausendzwei durchgeführten Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Zuge dieser Reformen wurde das durchschnittliche Level der Renten um drei Prozent von siebenundsechzig auf siebzig Prozent gesenkt. Ein Grund mehr also, um sich intensiv mit den vorhandenen Fördermöglichkeiten für privat abgeschlossene Zusatzrentenverträge auseinander zu setzen. Wer weiß, dass er Absicherungsbedarf hat, weil seine zu erwartende Rente nicht den heutigen Lebensstandard garantieren würde, sollte also zu einer Versicherungsagentur seines Vertrauens gehen, und sich über die vielfältigen Möglichkeiten der Förderung durch die Riester Rente informieren.

Zunächst sollte im informierenden Gespräch mit der Versicherung abgeklärt werden, ob Sie hinsichtlich der Riester Rente zulagenberechtigt sind oder nicht. Sind diese Voraussetzungen gegeben, müssen die Rahmenbedingungen der Riester Rente näher besprochen werden. Die Versicherungsgesellschaft garantiert mit dem Abschluss des Vertrages, dass im Versicherungsfall, also mit dem Renteneintritt des Versicherungsnehmers, auf jeden Fall die eingezahlten Beträge wieder an ihn ausgezahlt werden. Eine Wertminderung der eingezahlten Summe darf - so ist es im Altersvermögensgesetz festgeschrieben - nicht erfolgen. Wer sich mit dem Gedanken trägt eine Immobilie zu kaufen und Gelder für die Finanzierung benötigt, kann - wenn die Immobilie ebenfalls als Altersvorsorge dienen soll - Teile seiner in den Riester Vertrag eingezahlten Beiträge nehmen. Für dieses entnommene Geld muss er keine Zinsen zahlen! Die ursprünglich vereinbarte Versicherungssumme muss aber trotz Entnahmen voll einbezahlt werden. Zwei Jahre nachdem der Versicherungsnehmer Geld aus seiner Riester Rente für die Immobilienfinanzierung entnommen hat, muss er die entnommene Summe wieder einzahlen. Auch bei Arbeitslosigkeit hat die Riester Rente eine besondere Stellung. Das angesparte Kapital wird nicht als Vermögenswert angerechnet und bleibt unangetastet. Wer sich zu einem späteren Zeitpunkt für eine andere Variante der privaten Altersvorsorge entscheidet, kann das bis dahin im bisherigen Vertrag angesparte Riester-Kapital in den neuen Vertrag sozusagen überführen.

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