Lexikon Eintrag Einmalzahlungen

Dürfen nur an Versicherte ausgezahlt werden, bei denen die Riester-Beiträge in Investmentfonds investiert wurde. Hier darf aber auch nur ein Fünftel des angesammelten Kapitals einmal ausgezahlt werden, der Restbetrag kann nur in monatlichen Renten vergütet werden. In allen anderen Fällen sind keine Einmalzahlungen möglich, es kann nur monatlich verrentet werden.

Weitere Einträge im Lexikon: Eigenvorsorge - Entgeltumwandlung - Fragen Riester Rente

Dieser Beitrag wurde am 15.05.2008 das letzte mal editiert.