Lexikon Eintrag Eigenvorsorge
Zur Schließung der gesetzlichen Rentenlücke. Die gesetzliche Rente wird durch die betriebliche und die private Altersvorsorge ergänzt. Seit 2002 gibt es die „Riester-Rente“, bei der der Staat die Eigenvorsorge durch Zulagen und Steuervorteilen interessant macht. Ab 2008 gibt der Staat hierfür knapp 10,5 Mrd. Euro frei. Ihren Namen hat die „Riester-Rente“ dem ehemaligen Bundesminister für Arbeit und Soziales, Walter Riester von der SPD, zu verdanken. Bei der „Riester-Rente“ ist der Beitragseinzahler auch gleichzeitig der Leistungsempfänger, was bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht der Fall ist. Das Verfahren bei der „Riester-Rente“ nennt man Kapitaldeckungsverfahren.
Weitere Einträge im Lexikon: Direktzusage - Einmalzahlungen - Fragen Riester Rente
Dieser Beitrag wurde am 15.05.2008 das letzte mal editiert.