Lexikon Eintrag Direktzusage

Stellt die bekannteste Form der betrieblichen Altersvorsorge dar. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, an den Arbeitnehmer Rente auszuzahlen, wobei der Beschäftigte selber keine Beiträge einzahlt. Das Unternehmen finanzierte die Altersvorsorge also aus eigenen Mitteln. Im Zuge der „Riester-Rente“ behält der Arbeitgeber Lohn oder Gehalt ein, bildet Pensionsrückstellung, was als Entgeltumwandlung bezeichnet wird. Das notwendige Kapital wird so angesammelt und im Versorgungsfall als nachträgliches Gehalt oder Lohn ausgezahlt. Für den einbehaltenen Lohn/Gehalt fallen bis zum Rentenbeginn keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge an. Im Rahmen der nachgelagerten Besteuerung unterliegt lediglich die Versorgungsleistung der Lohnsteuer.

Weitere Einträge im Lexikon: Direktversicherung - Eigenvorsorge - Fragen Riester Rente

Dieser Beitrag wurde am 15.05.2008 das letzte mal editiert.