Lexikon Eintrag Direktversicherung

Als Form der betrieblichen Altersvorsorge schließt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Kapitallebensversicherung ab, wobei der Arbeitnehmer der Empfänger der Leistung ist. Der Arbeitgeber schließt mit dem Versicherer einen Gruppenvertrag ab, in den der Arbeitgeber die Beiträge fließen lässt. Finanziert wird diese Form der „Riester-Rente“ aber meist durch die so genannte Entgeltumwandlung.

Weitere Einträge im Lexikon: Demographischer Wandel - Direktzusage - Fragen Riester Rente

Dieser Beitrag wurde am 15.05.2008 das letzte mal editiert.