Lexikon Eintrag Zulagen
sind staatliche „Bonusgelder“, welche vom Staat unter bestimmten Voraussetzungen als „Anreiz“ gegeben werden. Im Falle der „Riester-Rente“ erhält Zulagen, wer zum Kreis der förderberechtigten Personen gehört und ein zertifiziertes Altersvorsorgeprodukt abschließt. Die Förderung hat in diesem Jahr, 2008, ihre Obergrenze von 154 € bzw. 185 € erreicht und bleibt nun, ohne nochmalige Steigerung, jedes Jahr gleich hoch. Zulagen geförderte Altersvorsorge (vgl. Riester-Rente)
Zulage-Voraussetzung
werden die Bedingungen genannt, gemäß denen man die staatliche Förderung erhalten kann. Dazu muss man zunächst zum Kreis der begünstigten Personen gehören. Dies wird in §10a EStG geregelt und kann dort nachgelesen werden.
Außerdem müssen bestimmte „Mindesteinlagen“ pro Jahr vom Versicherten in die Riester-Rente investiert werden, um die vom Staat gebotene volle Förderung zu erhalten. Ab diesem Jahr, 2008, beträgt diese „Mindesteinlage“ 4 % des Bruttojahreseinkommens. Es genügt, wenn der eigene Betrag unter Berücksichtigung der Zulage – also beide Summen zusammen – die 4 % erreichen. Hat also ein Arbeitnehmer ein Jahresbruttoeinkommen von 20.000 €, so sind 4 % davon 800 €. Wird eine Zulage von 154 € (bei Kinderlosen) damit verrechnet bleiben 646 € Eigenanteil im Jahr. Teilt man diesen Betrag durch 12 Monate ergibt sich ein monatlicher Betrag von 53,83 € welcher auf das Riester-Konto eingezahlt werden muss. Bei Versicherten mit Kindern sogar noch weniger.
Weitere Einträge im Lexikon: Zertifizierungsstelle -
Dieser Beitrag wurde am 21.05.2008 das letzte mal editiert.