Lexikon Eintrag Zertifizierungsstelle
Zertifizierungsstelle
für alle Produkte der Altersvorsorge ist das BAV, das Bundesaufsichtamt für Versicherungswesen. Der Anbieter eines Altersvorsorgeproduktes muss den Antrag auf Zertifizierung stellen. Das BAV prüft dann, ob die gesetzlichen Anforderungen an die Vertragsbedingungen erfüllt sind. Es gibt bestimmte Zertifizierungsvoraussetzungen:
1. Es muss laufend eingezahlt worden sein
2. Bei Beginn des Auszahlungszeitraumes muss mindestens die Summe der eingezahlten Beträge garantiert sein.
3. Leistungen dürfen nur als lebenslange Rentenzahlung und frühestens ab dem 60. Lebensjahr erbracht werden.
4. Die Abschluss- und Vertriebskosten müssen auf bis zu 10 Jahre (aber mindestens 5 Jahre) verteilt werden
5. Informationen über z. B. die Verwendung der Vorsorgebeiträge oder die Höhe der Verwaltungskosten müssen bereit gestellt werden.
6. Eine vierteljährliche Kündigungs- oder Ruhestellungsmöglichkeit muss vorhanden sein.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann wird das Produkt (die Police) zertifiziert.
Weitere Einträge im Lexikon: Zertifikat - Zulagen - Fragen Riester Rente
Dieser Beitrag wurde am 21.05.2008 das letzte mal editiert.