Lexikon Eintrag Wechsel zu einem anderen Versicherer
Wer als „Riester-Versicherter“ seinen Anbieter wechseln möchte, darf dies natürlich gerne tun. Die Kündigungsfristen sind jeweils zum Ende des nächsten Quartals einzuhalten. Wer die Staatliche Förderung beim neuen Anbieter nicht aufs Spiel setzen möchte, muss allerdings beim Folgeanbieter einen Vertrag mit Zertifikat abschließen, welcher sich auch lückenlos anschließt und damit den selben Vorsorge-Charakter besitzt. Im Klartext: ein Riester-Renten-Sparplan, der in einen risikoreichen Aktienfond umgewandelt werden soll, um in 2 Jahren damit das Traumauto zu finanzieren, ist unzulässig.
Weitere Einträge im Lexikon: Versicherungslücken - Wohneigentumserwerb - Fragen Riester Rente
Dieser Beitrag wurde am 21.05.2008 das letzte mal editiert.