Lexikon Eintrag Begünstigte

Von den staatlichen Zulagen können folgende Gruppen profitieren: rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z.B. Handwerker, Künstler), Richter, Beamte, Zeit- und Berufssoldaten, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte mit Sozialversicherungsschutz, Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes, Landwirte, Behinderte in Werkstätten.

Weitere Einträge im Lexikon: Banksparplan - Demographischer Wandel - Fragen Riester Rente

Dieser Beitrag wurde am 15.05.2008 das letzte mal editiert.