Lexikon Eintrag Umlageverfahren

Nach dem Umlageverfahren funktioniert die Finanzierungsmethode der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Wie unter dem Stichwort „Riester-Rente“ bereits kurz angerissen, liegt dem Umlageverfahren zur Finanzierung der Rente der sogenannte „Generationenvertrag“ zu Grunde. Aus den Zeiten Adenauers kommt der verfassungsrechtliche Anspruch auf eine Altersrente, welche dann in ihren Kosten von der nächsten Generation an arbeitenden Beitragszahlern gedeckt wird. Hier werden also – anders als bei der Riester-Rente – die Beiträge nicht angespart (wobei diese Zinsen bringen könnten) sondern sofort für die Finanzierung der heutigen Renten ausgegeben ("Gießkannen-Prinzip").

Weitere Einträge im Lexikon: Tod des Versicherungsnehmers - Verrentung - Fragen Riester Rente

Dieser Beitrag wurde am 21.05.2008 das letzte mal editiert.