Lexikon Eintrag Stornokosten
sind Gebühren, die der Vesicherte bei vorzeitiger Kündigung zahlen muss. Gewöhnlich werden z. B. bei Bausparverträgen oder Lebensversicherungen solche Kosten als Stornokosten bei den ersten Prämien bereits mit verrechnet; das heißt, wer heute eine Lebensversicherung abschließt und diese in 1 oder 2 Jahren z. B. wegen Arbeitslosigkeit kündigen muss, hat die gesamten 1-2 Jahre nur für den Geldbeutel und die Provisionen der Versicherung eingezahlt. Er selbst wird keinen Cent sehen.
Das ist bei der Riester-Rente anders, denn der Gesetzgeber verbietet solch eine Vorgehensweise. Stattdessen muss der Anbieter die Abschluss- und Vertriebskosten über 10 Jahre hinweg (mindestens aber 5 Jahre) „strecken“.
Weitere Einträge im Lexikon: Steuerersparnis - Tod des Versicherungsnehmers - Fragen Riester Rente
Dieser Beitrag wurde am 21.05.2008 das letzte mal editiert.