Lexikon Eintrag Steuerersparnis
Allerdings dürfen während der Ansparzeit die angesparten Beträge auch alljährlich steuerlich geltend gemacht werden. Wenn diese Steuerersparnis über die Länge der Ansparzeit multipliziert wird, kommt ein großes Geschenk an Steuerersparnis zusammen. Da die Einzahlungen als Vorsorgeaufwendungen gelten, werden die staatlichen Zuwendungen auch nicht gekürzt. Ab dem Jahr 2008 können Versicherte maximale Aufwendungen bis zu 2100 € beim Finanzamt absetzen.
Weitere Einträge im Lexikon: Steuern zahlen - Stornokosten - Fragen Riester Rente
Dieser Beitrag wurde am 21.05.2008 das letzte mal editiert.