Lexikon Eintrag Sockelbeträge

Hier ist der Mindestbeitrag zur „Riester-Rente“ gemeint, den jeder Versicherte selbst im Jahr aufwenden muss, um eine staatliche Zulage auch voll zu bekommen (vgl. „Zulage-Voraussetzungen“). Ab 2008 müssen 4 % des Jahres-Bruttoeinkommens als „Eigenanteil“ in die Riester-Rente investiert werden, um die staatlichen Zulagen zu erhalten. Diese Sockelbeträge wurden mit der Idee geschaffen, die Eigenverantwortung der Bürger für die eigene Zukunft im Alter wachzurütteln und den Blick für diese Wichtigkeit zu schärfen.

Weitere Einträge im Lexikon: Riester-Rente - Steuern zahlen - Fragen Riester Rente

Dieser Beitrag wurde am 21.05.2008 das letzte mal editiert.