Lexikon Eintrag Nominalwertzusage
Die Versicherer der verschiedenen „Riester-Produkte“ verpflichten sich, sobald die Auszahlung des Vertrages beginnt, mindestens ein Kapital in Höhe der eingezahlten Beiträge zur Verfügung zu stellen. Anders als in der Gesetzlichen Rentenversicherung, ist somit gewährleistet, dass jeder Versicherte mindestens sein eingezahltes Kapital zurück erhält. Die Versicherten haben bei der "Riester-Rente" also quasi eine "Geld-zurück-Garantie".
Weitere Einträge im Lexikon: Mindestbeitrag - Pensionsfond - Fragen Riester Rente
Dieser Beitrag wurde am 15.05.2008 das letzte mal editiert.