Lexikon Eintrag Kündigung
Es besteht die Möglichkeit zur Kündigung des „Riester-Vertrages“. Alternativ kann der Versicherte, bei finanzieller Notlage (wegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit z. B.), für eine Zeit die Freistellung seiner Beiträge bei der Versicherung beantragen.
Weitere Einträge im Lexikon: Krankenversicherung der Rentner - Mindestbeitrag - Fragen Riester Rente
Dieser Beitrag wurde am 15.05.2008 das letzte mal editiert.