Lexikon Eintrag Krankenversicherung der Rentner

Ist die Gesetzliche Krankenversicherung, die für Rentner eine Pflichtversicherung darstellt. Wer mindestens neun Zehntel der Zeit seiner letzen Berufshälfte freiwillig oder gesetzlich krankenversichert war, ist in der Rente über die KVdR krankenversichert. Die Beiträge werden zu Hälfte von den Rentenversicherungsträgern übernommen, den Rest der Beiträge muss der krankenversicherungspflichtige Rentner selber zahlen, wobei dieser direkt von der Rente abgeführt wird.

Weitere Einträge im Lexikon: Kinderzulage - Kündigung - Fragen Riester Rente

Dieser Beitrag wurde am 15.05.2008 das letzte mal editiert.