Lexikon Eintrag Kinderzulage
Zählt zu der staatlichen Zulage bei der „Riester-Rente“. Pro Jahr zahlt der Staat für jedes Kind, für welches Kindergeld gezahlt wird, anfangs 46 Euro und steigert diese Zulage bis 2008 auf 185 Euro. Kinderzulage erhält der, dem auch das Kindergeld ausgezahlt wird. Die Mutter erhält die Zulage, sobald die Eltern gemeinsam steuerlich veranlagt sind.
Weitere Einträge im Lexikon: Kapitaldeckungsverfahren - Krankenversicherung der Rentner - Fragen Riester Rente
Dieser Beitrag wurde am 15.05.2008 das letzte mal editiert.