Lexikon Eintrag Kapitaldeckungsverfahren

Hierbei ist der Beitragszahler auch gleichzeitig der Empfänger der Leistung der privaten oder betrieblichen Altersvorsorge. Die eingezahlten Beiträge jedes Versicherten werden für diesen individuell angesammelt. Das Gesamtkapital wird bei dem Kapitaldeckungsverfahren aus Beiträgen, Zinsen und Zinseszinsen gebildet. Anders als die Gesetzliche Rentenversicherung, die sich des Umlageverfahrens bedient, arbeiten vor allem private Versicherer mit dem Kapitaldeckungsverfahren.

Weitere Einträge im Lexikon: Investmentfonds - Kinderzulage - Fragen Riester Rente

Dieser Beitrag wurde am 15.05.2008 das letzte mal editiert.