Lexikon Eintrag Auszahlungsbeginn
Die Auszahlung der „Riester-Rente“ ist der Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) angepasst. Somit beginnt frühestens mit dem 60. Lebensjahr und in der Regel spätestens mit dem 65. Lebensjahr die monatliche Auszahlung der Rente.
Weitere Einträge im Lexikon: Banksparplan - Fragen Riester Rente
Dieser Beitrag wurde am 15.05.2008 das letzte mal editiert.