Förderung Rürup Rente

Eine der attraktivsten Modelle der Altersvorsorge für „Besserverdienende“ aber auch alle anderen Interessierten ist die Basisrente oder auch Rürup-Rente genannt. Vor allem wegen der reizvollen Förderung durch den Staat ist sie beliebt, denn Steuervorteile hat bekanntlich niemand zu verschenken.

Am meisten geschätzt wird an diesem Modell der Altersvorsorge ihre unglaublich vorteilhafte Abzugsfähigkeit in steuerlicher Hinsicht. Diese attraktive Steuerentlastung, von denen nicht nur „Wohlhabende“ etwas haben, ist eine sehr begehrte Förderung vom Staat. Doch die Förderungswürdigkeit ist an Voraussetzungen gebunden. Nicht alle Anlageformen werden gefördert. Es gibt bestimmte Tarife und Voraussetzungen, welche eingehalten werden müssen.

Die Basisrente wird in 4 speziellen, dafür geschaffenen Tarifen angeboten. Zum einen in einer konventionellen Rentenversicherung. Darüber hinaus existieren auch fondgebundene Anlagen wie sie z. B. von „Cosmos Direkt“ angeboten werden. Außerdem kann die Möglichkeit von britischen Versicherungen wie z.B. „Canada Life“, „Standard Life“ oder „Clerical Medical“ genutzt werden. Neuerdings gibt es auch in der Ansparphase den Fondsparplan als Anlagemöglichkeit wie dies z.B. bei der Deka-Bank der Fall ist.

Die Förderung vom Staat ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen geknüpft:
  1. Der Vertrag darf lediglich die Zahlung einer monatlich geleisteten und lebenslangen Rente beinhalten – also nicht etwa eine Teilauszahlung fürs neue Auto, dann weitersparen und zum Schluss eine Einmalauszahlung zur Abzahlung des Eigenheims. Die Basisrente versteht sich als Ergänzung zur „normalen“ staatlichen Rente; sozusagen als „Zusatz- oder Zweitrente“, da das Potential der normalen gesetzlichen Rente zur Deckung des Lebensunterhaltes in wenigen Jahren völlig erschöpft ist.
  2. Die Rentenauszahlung darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres beginnen. Ein Vertrag, der diesen Punkt auslässt, ist nicht förderungswürdig, weil nicht alle Voraussetzungen erfüllt worden sind.
  3. Einmal ein Rürup-Vertrag abgeschlossen, ist sein Anspruch weder vererbbar, noch verleihbar, noch (zum Kauf/Verkauf) veräußerbar wie eine Lebensversicherung und auch nicht kapitalisierbar. Doch diese Rente ist Ihnen wirklich sicher, denn sie ist auch nicht pfändbar und wird auch bei Arbeitslosigkeit nicht auf Hartz IV angerechnet. Eine staatliche Förderung mit einer Sicherheit, die heutzutage richtig wohltuend wirkt.
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