Basisrente

Manche Menschen mögen sich fragen „Wieso soll die Rürup-Rente eine sogenannte „Basisrente“ darstellen? Die Beantwortung dieser Frage liegt zum einen Teil in ihrer Entstehungsgeschichte, zum anderen Teil an ihrer Konzeption.

Die „Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme“ schlug vor einigen Jahren die Einführung einer sogenannten „Basisrente“ vor, einer Rentenform, die weder vom Staat noch von einer Privatperson angetastet werden dürfte, um in der Zukunft den nötigen Lebensunterhalt und ein menschenwürdiges Leben für den Versicherten zu gewährleisten. Ganz bewusst wurde diese Basisrente in ihrer Idee von der Kommission so konzipiert, dass die Basisrente zwar wie ein „Sparplan“ kapitalgedeckt und auf private Initiative des Einzelnen hin sein sollte, jedoch mit den Vorteilen steuerlicher Subventionierung (als Anreiz für die Menschen Eigenverantwortung zu übernehmen). Rürup stand dieser Kommission vor und von ihm aus kam diese Idee auch ins Rollen. Deshalb wird diese Basisrente auch „Rürup-Rente“ genannt. Andererseits stellt die Rürup-Rente von ihrer Konzeption her im wahrsten Sinne des Wortes eine „Basisrente“ dar:
Wenn Sie das Alterseinkünftegesetz vom 01.01.2005 durchsehen, werden Sie feststellen, dass die Gesamtversorgung im Alter auf einem 3-Schichten-Modell beruht:
  1. Schicht: DIE BASISVERORGUNG – Hierzu gehört die Rürup-Rente, die „Basisrente“
  2. Schicht: ZUSATZVERSORGUNGEN
  3. Schicht: KAPITALANLAGEPRODUKTE
Auch die Eigenschaften der Rürup-Rente machen deutlich, dass sie eine „Basisrente“ ist, denn
  • Sie ist nicht vererbbar
  • Sie ist nicht veräußerbar – im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung
  • Die Rürup-Rente ist auch nicht beleihbar wie eine Grundschuld
  • Und: Sie ist auch nicht auf andere Personen übertragbar.
Die Basis- oder Rürup-Rente ist lediglich eine personenbezogene (zusätzliche) Rente, die ausschließlich dazu dient im Alter den Lebensunterhalt des Sparers zu sichern, da die gesetzliche Rente keinesfalls mehr alle Lebenshaltungskosten in der Zukunft decken kann – allein aufgrund des demographischen Wandels schon. Die Rürup-Rente ist eine Basisrente für die nötigsten Basisansprüche im Leben eben.