Rürup Rente Informationen

Die im Volksmund als Rürup-Rente bezeichnete „Basisrente“ wurde durch den Wirtschaftsweisen Prof. Bert Rürup im Jahre 2005 ins Leben gerufen.

Dabei handelt es sich um eine mit staatlichen Mitteln geförderte Altersvorsorge, welche auf einen Rentenversicherungsvertrag beruht. Dieser ist jedoch nicht umlagefinanziert wie die gesetzliche Rente, sondern kapitaldeckend finanziert. Man könnte die Rürup-Rente auch als eine Art „Sparplan/ Lebensversicherung“ sehen jedoch mit viel humaneren und sozialeren Konditionen.

Die Rürup-Rente ist Teil der „ersten Schicht“ von insgesamt 3 Schichten.
  • Sie gehört zur Basisversorgung als 1. Schicht der Altersvorsorge, welche sich aus gesetzlicher Rentenversicherung, Betriebsrente und privatem kapitalgedeckten Leibrentenversicherungen zusammensetzt.
  • Die Zusatzversorgung bestehend aus z.B. Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds und die Unterstützungskasse sowie der Riester-Rente stellen die 2. Schicht dar.
  • Kapitalanlageprodukte wie z.B. Kapitallebensversicherungen, Bundesschatzbriefe, Investmentfondsanteile, Aktien und Ratensparpläne gehören zur 3. Schicht.
Die Vorteile kommen vor allem Selbständigen – aber auch wirtschaftlich schwächeren Personen zu Gute: Anders als bei allen anderen Sparformen bleibt die Rürup Rente bei der Anrechnung zu Hartz IV völlig unangetastet und dies gilt auch im Falle einer Insolvenz. Vorteilhaft ist es oft in wichtigen Gelddingen das Kapital vor fremden und vor dem eigenen Zugriff zu schützen (man selbst ist vor Versuchungen im Umgang mit Geld auch nicht gefeit).

Es gibt verschiedene Sparformen, welche vom Staat gefördert werden unter denen der Anleger sich eine Möglichkeit für seine Rürup Rente auswählen kann:
  1. Die konventionelle Rentenversicherung
  2. Eine Fondsgebundene Rentenversicherung
  3. Britische Versicherungen
  4. Und neuerdings auch Fondsparpläne
Gesetzliche Regeln sorgen dafür, dass die Rürup Rente nicht vor Rentenbeginn aufgelöst werden kann. Ebenso ist dieser Rentenvorsorgevertrag in seiner Ansparphase unpfändbar. Dies stellt heute in den so unsicheren Lebensverhältnissen der Moderne eine enorme Sicherheit dar, weil dies bei „normalen“ Sparverträgen und Lebensversicherungen ja völlig anders, skrupelloser gehandhabt wird.